2 Mitarbeiter der EVC

Strom

Neubau & Änderungen

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren neuen Strom-Netzanschluss bei der EVC zu beantragen. Sie können zum einen den Antrag online über unser NETZPORTAL nach kurzer Registrierung selbst starten. Ihren Installateur beziehen Sie in die Bearbeitung der Unterlagen und die Beantwortung der technischen Fragestellungen online ein. Im Installateurverzeichnis finden Sie dazu alle örtlichen Unternehmen, die aktuell Kundenanlagen an das Netz der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC) anschließen dürfen. Zum anderen ist es immer noch möglich, auch direkt mit einer zugelassenen Elektrofachfirma Kontakt aufzunehmen. Diese klärt dann mit Ihnen alle Modalitäten und reicht den Antrag über unser Netzportal ein.

Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Gegebenenfalls klären wir gemeinsam bei einem Termin vor Ort mit Ihnen und einem Vertreter der von Ihnen beauftragten Elektrofachfirma die Anschlussmodalitäten. Danach erhalten Sie von uns den Netzanschlussvertrag einschließlich der durch Sie zu zahlenden Netzanschlusskosten. Nach der Bestätigung des Vertrags durch Sie wird der Netzanschluss von uns errichtet und Sie erhalten die Rechnung. Nachdem diese bezahlt ist und die Fertigmeldung Ihrer Kundenanlage durch Ihre Elektrofachfirma uns vorliegt, wird die Anlage durch die EVC durch Einbau des Verrechnungszähler in Betrieb genommen.

Bedingungen & Kosten

Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Mit Wirkung vom 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) in Kraft getreten. Diese löst die AVB EltV vom 21. September 1979 ab.

Kosten

Die Hauanschlusskosten und der Baukostenzuschuss werden entsprechend den Ergänzenden Bedingungen zur NAV errechnet.

Netzanschlussverfahren

Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH informiert darüber, dass bestehende Verträge zum Netzanschluss und zum Netzzugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen auf Grundlage des § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG angepasst werden können.

Verträge

Im Netzanschlussvertrag regeln der Netzbetreiber und der Anschlussnehmer die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung des Anschlusses für das benannte Grundstück. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" und die „Technischen Anschlussbedingungen (TAB)" des Netzbetreibers in der jeweils gültigen Fassung, die Vertragsbestandteil sind.

Niederspannung 

Mittelspannung 

Technische Mindestanforderungen

Niederspannung

Die EVC legt für die Niederspannung über die technischen Anwendungsregeln hinausgehende technische Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG fest. Die TAR, für die Niederspannung vor allem die VDE-AR-N 4100 und VDE AR-N 4105, liegen im Sekretariat der EVC (Raum 2.01) unter der Adresse Bahnhofstraße 14/15, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme aus.

Mittelspannung

Die EVC legt für die Mittelspannung über die technischen Anwendungsregeln hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG fest. Die TAR, für die Mittelspannungsebene vor allem die VDE AR-N 4110, liegen im Sekretariat der EVC (Raum 2.01) unter der Adresse Bahnhofstraße 14/15, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme aus.

Messstellenbetreiberwechsel

Die Rücksendung Ihrer Messeinrichtung nehmen Sie bitte an folgende Adresse vor:
Stadtwerke Cottbus GmbH
Lager 1
Gerhart-Hauptmann-Straße 15
03044 Cottbus

Kontakt

Schatten von eines Mannes

Eike Schwarzlose
Netzanschlussplanung

0355 351 387
E-Mail schreiben

Schatten einer Frau

Silke Fietzke
Netzanschlussverträge

0355 351 359
E-Mail schreiben