Wir machen bekannt!
Für Neuanschlüsse an das Niederspannungsnetz der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC) sowie Kundenanlagen, die erweitert oder verändert werden, gelten ab dem 1. Juni 2019 neue Technische Anschlussbedingungen (TAB) im Sinne des §20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für bestehende Kundenanlagen ergeben sich keine Anpassungspflichten, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Den vollständige Wortlaut der geänderten technischen Richtlinie finden Sie hier als PDF- Dokument.