Neuer Monitoring-Bericht
Die Datenerhebung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes erfolgt in diesem Jahr im Zeitraum vom 29. März bis 29. April 2016. Die in diesem Zeitraum eingehenden Daten von Unternehmen der Strom- und Gaswirtschaft werden in zusammengefasster Form jährlich in einem Monitoringbericht nach § 63 i. V. m. § 35 EnWG auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Schwerpunkte dieser Berichte liegen im wettbewerblichen Bereich, der Versorgungssicherheit sowie der aktuellen Situation bei der Belieferung von Letztverbrauchern mit Energie.