Neue Technische Anschlussbedingungen
Für Neuanschlüsse ans Niederspannungsnetz der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC) sowie Kundenanlagen, die erweitert oder verändert werden, gelten ab dem 01.03. 2017 neue Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für bestehende Kundenanlagen ergeben sich keine Anpassungspflichten, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016" trägt den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung.