Neue Standardverträge
Um die Abwicklung der Netznutzung zu harmonisieren, hat die
Bundesnetzagentur (Beschluss BK6-13-042 vom 16. April 2015, zuletzt
geändert am 24.6.2015) einen für alle Netzbetreiber geltenden
Standard-Netznutzungs- und -Lieferantenrahmenvertrag Strom
veröffentlicht. Dieser ist ab 1. Januar 2016 verbindlich anzuwenden.
Bestandsverträge müssen demnach fristgerecht Ende September gekündigt
werden. Damit erfolgt zeitgleich der Abschluss der neuen
Standardverträge. Bis 31. Dezember 2015 gilt bei Neuanmeldungen von
Lieferanten der jetzt geltende Lieferantenrahmenvertrag. Lieferanten,
die sich danach in unserem Netzgebiet erstmalig anmelden, erhalten dann
den neuen Stand-Netznutzungs- und -Lieferantenrahmenvertrag. Dadurch
wird ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Lieferanten
gewährleistet.