Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung:
Gemäß § 12 (3) S. 4 StromNZV wird kein Differenzbilanzkreis geführt.
Preise für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden:
Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom ab April 2016 erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zum Leitfaden „Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“. Die derzeitig gültigen Preise können auf der Internetseite des BDEW eingesehen werden.
Mehr- und Mindermengenabrechnung Strom ab April 2016
Mehr- und Mindermengenpreise bis März 2016