Technische Mindestanforderungen
Technische Richtlinien
Niederspannung
Die EVC legt für die Niederspannung über die technischen Anwendungsregeln hinausgehende technische Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG fest. Die TAR, für die Niederspannung vor allem die VDE-AR-N 4100 und VDE AR-N 4105, liegen im Sekretariat der EVC (Raum 2.01) unter der Adresse Bahnhofstraße 14/15, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme aus.
- Technische Anschlussbedingungen ab 01.06.2019 (TAB NS Nord)
- Technische Anschlussbedingungen Beiblatt ab 01.06.2019 (TAB NS Nord)
- Technische Mindestanforderungen gemäß §19 EnWG
- Erläuterung zu Schutzmaßnahmen in der Nähe von Gleichstromleitungen
Mittelspannung
Die EVC legt für die Mittelspannung keine über die technischen Anwendungsregeln hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 Abs. 1 EnWG fest. Die TAR, für die Mittelspannungsebene vor allem die VDE AR-N 4110, liegen im Sekretariat der EVC (Raum 2.01) unter der Adresse Bahnhofstraße 14/15, 03046 Cottbus zur Einsichtnahme aus.