Strom
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag
Anlagen zum Beschluss vom 21. Dezember 2021 (Az. BK6-20-160)
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungsvertrag Strom geändert. In der Festlegung verpflichtet die Bundesnetzagentur zugleich die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungsnutzungsverträge Strom zum 1. April 2022 an die neu festgelegte Fassung anzupassen.
- Netznutzungsvertrag pdf 0.4MB
- Kontaktdatenblatt pdf 83.1KB
- Anlage a. EDI-Vereinbarung pdf 0.1MB
- Anlage d. Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisung pdf 0.2MB
- Anlage e. Zuordnungsvereinbarung pdf 0.2MB
Zertifikate herunterladen
- Zertifikate zip 4.8KB
Geltende Netzentgelte
- Netzentgelte 2024 pdf 47.0KB
- Mehrbelastungen 2024 pdf 24.3KB
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
Netzentgelte der Vorjahre
- Netzentgelte 2023 pdf 87.4KB
- Netzentgelte 2022 pdf 0.2MB
- Netzentgelte 2021 pdf 0.2MB
Individuelle Netzentgelte
Nach § 19 Abs. 2 StromNEV haben Netzbetreiber Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt anzubieten, sofern ersichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- und Umspannebene abweicht. Die Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesnetzagentur (verpflichtend ist hier die Vorlage des Genehmigungsbescheides) und erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Voraussetzung tatsächlich eingetreten ist. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den geltenden Netzentgelten.
- Genehmigungen individuelle Netzentgelte pdf 0.1MB
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster 2024 pdf 97.3KB
Nachweis für Wiederverkäufer
- Nachweis 2019 - 2022 pdf 0.1MB
- Nachweis 2022 - 2025 pdf 56.2KB
Erlaubnisschein
- Versorgererlaubnis PNG 1.3MB
Netzstrukturdaten
Stand zum 31.12.2022
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast | 42,95 | MW |
Datum | 10.01.2022 | |
Uhrzeit | 12:00 | Uhr |
Angaben über den Summenlastgang Jahreshöchstlast (Lastverlauf) als ¼ h Leistungsmessung.
Summenlastgang Jahreshöchstlast (Lastverlauf)
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden (Restlast) ist der Lastgang der Summe aller Entnahmestellen der SLP-Kunden als ¼ h Leistungswerte.
Höchstentnahmelast
aus vorgelagerter Netzebene | 44,44 | MW |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene | 160.599 | MWh |
Einspeisungen pro Spannungsebene
Hochspannung | 0 | kWh |
Umspannung Hochspannung/Mittelspannung | 46.336.166 | kWh |
Mittelspannung | 69.599.861 | kWh |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 0 | kWh |
Niederspannung | 13.924.820 | kWh |
Länge des Stromleitungsnetzes
Mittelspannung | 216 | km |
Niederspannung | 453 | km |
Hausanschlüsse | 244 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Hochspannung/Mittelspannung | 120 | MVA |
Mittelspannung/Niederspannung | 258 | MVA |
- davon eigen | 167 | MVA |
- davon fremd | 91 | MVA |
Entnommene Jahresarbeit
Hochspannung | 134.041.445 | kWh |
Umspannung Hochspannung/Mittelspannung | 164.264.638 | kWh |
Mittelspannung | 227.115.935 | kWh |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 154.361.348 | kWh |
Niederspannung | 159.887.200 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Hochspannung | 0 | Stück |
Umspannung Hochspannung/Mittelspannung | 1 | Stück |
Mittelspannung | 80 | Stück |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 5 | Stück |
Niederspannung | 57.411 | Stück |
Einwohnerzahl im Netzgebiet der Niederspannung
Anzahl der Einwohner, die über das Niederspannungsnetz versorgt werden | 81.889 | Einwohner |
Versorgungsgebiet
versorgte Fläche:
Hochspannung | 38,66 | km² |
Mittelspannung | 38,66 | km² |
Niederspannung | 38,66 | km² |
Konzessionsfläche:
Hochspannung | 48,25 | km² |
Mittelspannung | 48,25 | km² |
Niederspannung | 48,25 | km² |
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Hochspannung | 0 | kWh |
Umspannung Hochspannung/Mittelspannung | 246.767 | kWh |
Mittelspannung | 1.831.580 | kWh |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 2.191.743 | kWh |
Niederspannung | 7.548.087 | kWh |
Summenlast Netzverluste
Die Summenlast der Netzverluste ist der Lastgang der Netzverluste über alle Netz- und Umspannebenen als ¼ h Leistungswerte.
Mengen und Preise Verlustenergie
Menge Verlustenergie | 11.818.178 | kWh |
Höhe der Durchschnittsverluste
Hochspannung | 0,00 | % |
Umspannung HS/MS | 0,15 | % |
Mittelspannung | 0,8 | % |
Umspannung MS/NS | 1,4 | % |
Niederspannung | 4,51 | % |
Höhe der Beschaffungskosten
spezifischer Preis | 23,098 | ct / kWh |
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Gemäß § 12 (3) S. 4 StromNZV wird kein Differenzbilanzkreis geführt.
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom ab April 2016 erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zum Leitfaden „Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“. Die derzeitig gültigen Preise können auf der Internetseite des BDEW eingesehen werden.
Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH ist der Grundversorger für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 und danach vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadtwerke Cottbus GmbH.
Bedingungen und Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG ist der Grundversorger jeweils auch Ersatzversorger. Als Grund- und Ersatzversorger tritt das oben genannte Energieversorgungsunternehmen auf, sofern der Anschlussnutzer elektrische Energie in der Niederspannung bezieht, ohne einen gültigen Stromliefervertrag. Gleiches gilt für den Bezug von elektrischer Energie in der Mittelspannung, sofern der Anschlussnutzer dies dem Grund- und Ersatzversorger nach schriftlicher Aufforderung bestätigt. Die Ersatzversorgung endet gemäß § 38 Abs. 2 EnWG, wenn ein Stromliefervertrag vom Anschlussnutzer mit einem Lieferanten geschlossen wird, spätestens aber nach drei Monaten nach Beginn der Ersatzversorgung. Anschließend befindet sich der Anschlussnutzer in der Grundversorgung.
Messstellenbetrieb
Veröffentlichung zum Rollout intelligenter Messtechnik
Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH nimmt in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernimmt den Einbau, den Betrieb und die Wartung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Messstellenverträge
Anschlussnutzer
Hier finden Sie die vertraglichen Regelungen und Allgemeinen Bedingungen zum Messstellenvertrag für Anschlussnutzer nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 MsbG:
- Messstellenvertrag für Anschlussnutzer pdf 0.4MB
- Information zum Datenschutz pdf 0.2MB
- Kontaktdatenblatt pdf 0.1MB
Lieferanten
Für Lieferanten ist der Messstellenvertrag nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 MsbG nachstehend aufgeführt:
- Messstellenvertrag für Lieferanten pdf 0.2MB
Messstellenbetreiber
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 23.8.2017 die Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber an die Rahmenbedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) angepasst. Es findet daher nach § 9 Absatz 1 Nr. 3 MsbG der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (BK6-17-042) zwischen den Vertragspartnern Anwendung.
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag BK6-17-042 pdf 0.4MB
- Technische Mindestanforderungen pdf 0.1MB
Preise für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung nach § 35 Absatz 1 MsbG durchgeführt. In den §§ 29 - 31 MsbG gibt der Gesetzgeber für diese Leistungen gestaffelte Preisobergrenzen vor. Zusätzlich werden Zusatzleistungen nach § 35 Absatz 2 MsbG angeboten.
Die Entgelte für die Leistungen sind in den nachstehenden Preisblättern aufgeführt:
- Preise für Messstellenbetrieb ab 2024 pdf 32.2KB
- Preise für Messstellenbetrieb 2020-2022 pdf 0.2MB
- Preise für Messstellenbetrieb 2017-2019 pdf 0.2MB
- Preisblatt sonstige Leistungen pdf 0.2MB
Messstellenbetreiberwechsel
Die Rücksendung Ihrer Messeinrichtung nehmen Sie bitte an folgende Adresse vor:
Stadtwerke Cottbus GmbH
Lager 1
Gerhart-Hauptmann-Straße 15
03044 Cottbus
Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: