Verträge
Anlagen zur Prüfung, ob ein gesetzlicher Vergütungsanspruch auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) besteht.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich mit Abschlagszahlungen.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden: