Ladesäule für PKW

E-Mobilität

Information zum Anschluss von Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Mobile)

Mehr Klimaschutz, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern – Mobilität wird bereits jetzt neu gedacht. 2020 hat sich laut Kraftfahrt-Bundesamt die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland verdreifacht. Der exponentielle Trend hat sich im Jahr 2021 und dem ersten Halbjahr 2022 fortgesetzt. Mittlerweile ist er in Cottbus bzw. im Netz der EVC angekommen.

Als E-Autos werden rein elektrische und hybride Fahrzeuge verstanden. Die rein elektrischen Fahrzeuge sind mit einem Elektromotor ausgestattet, wohingegen Hybridfahrzeuge den normalen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor kombinieren. Beide benötigen elektrische Energie, welche über eine Ladesäule oder Wallbox aus dem Stromnetz oder zum Beispiel einer privaten Photovoltaikanlage bezogen werden kann.

Ladesäulen und Wallboxen können mit Ladeleistungen von in der Regel 3,7 kVA, 11 kVA oder 22 kVA durch einen vom Anschlussnehmer beauftragten Elektroinstallateur errichtet werden. Diese elektrischen Verbraucher sind bei der EVC anzumelden, ab Ladeleistung größer oder gleich 12 kVA ist eine Zustimmung der EVC notwendig (siehe Tabelle).

Übersicht Anmelde- und Zustimmungspflicht

Anmeldung Zustimmung
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA X
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, wenn deren Summenbemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet X X

Insbesondere bei durch den Eigentümer bewohnten Einfamilienhäusern stellt die Errichtung von Ladeinfrastruktur aus rein rechtlicher Sicht eher kein Problem dar. Sobald sich aber Anfragen aus einem Mietverhältnis oder einer Eigentümergemeinschaft bei Mehrfamilienhäusern heraus ergeben, empfehlen wir die Erstellung ganzheitlicher Park- und Ladekonzepte unter Berücksichtigung von Lademanagement und Leistungskappung am Netzanschluss.

Wir empfehlen die Konzipierung und Planung der Ladeinfrastruktur gemeinsam mit einem fachkundigen Installateur durchzuführen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss durch eine eingetragene Elektrofachfirma erfolgen. 

Eine Übersicht der bei der EVC eingetragenen Installateure finden Sie in unseren Installateurverzeichnis.

Informationen zum Netzanschlussprozess bzw. die Formulare und Datenblätter für den Antrag und die Technischen Richtlinien finden Sie im Bereich Strom.

Für den Anschluss von Ladepunkten gelten die in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den Ergänzenden Bestimmungen der Elektroenergieversorgung Cottbus zu den TAB festgelegten Anforderungen an Zählerplätze der EVC.

Neben den Kosten für Kauf und Installation von Ladestationen oder Wallboxen können zusätzliche Kosten für den Anschluss an das Netz der EVC oder einen zusätzlichen Baukostenzuschuss entstehen.

Kontakt

Mitarbeiter EVC

Stephan Thamke
Netztechnische Stellungnahme

0355 351 353
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